Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt als Teil des Öffentlichen Rechts die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Das besonderen Verwaltungsrecht bildet dabei die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit unterschiedlichster Verwaltungszweige von Bund, Land und Kommune. Exemplarisch sollen hier die Bereiche Ausländerrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Öffentliches Baurecht oder Schulrecht genannt werden, wobei diese Aufzählung nicht abschließend zu verstehen ist.

Dem Verwaltungsrecht liegt die Vorstellung eines Über-Unterordnungs-Verhältnisses zwischen dem Staat und dem Bürger zu Grunde mit der Folge, dass die Verwaltung durch den Erlass von Verwaltungsakten bindende Entscheidungen treffen kann, wenn der Bürger dagegen nicht fristgerecht Widerspruch oder sogar Klage erhebt und damit seine Rechte wahrt.

Fühlen Sie sich durch die Verwaltung in Ihren Rechten verletzt oder wollen Sie schon im Vorfeld die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens/Antrags geprüft wissen? Wir beraten Sie gern.

Zuständiger Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht:
Patric Wehde