Gebühren allgemein
Die Vergütung der Rechtsanwaltstätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG)
Im außergerichtlichen Verfahren kann die Vergütung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten vereinbart werden. Hierbei muss jedoch die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Aus Gründen der frühestmöglichen Kostentransparenz haben wir uns im Rahmen der Erstberatung auf ein einfaches Preismodell geeinigt, damit sie bereits vor der ersten Kontaktaufnahme über die entstehenden Kosten informiert sind. Die Preise für die Erstberatung finden Sie hier: Gebühren für die Erstberatung
Soweit die Kosten über eine anwaltliche Erstberatung hinausgehen, können an dieser Stelle keine pauschalen Festlegungen getroffen werden, da hierzu eine genaue Kenntnis des Sachverhaltes sowie eine Abschätzung des voraussichtlichen Umfangs der zu entfaltenden Tätigkeit notwendig ist. Preisverhandlungen für weiterführende Tätigkeiten können daher erst im Anschluss an ein ausführliches Gespräch zwischen Mandant und Anwalt geführt werden.
Sie können in jedem Fall sicher sein, nicht von Kosten überrascht zu werden, welche Ihnen nicht im Vorfeld erläutert wurden. Wir sichern Ihnen jederzeitige Transparenz in Leistung und Preis zu, gleich nach welchen zuvor mit Ihnen festgelegten Kriterien in Ihrem Fall Gebühren berechnet werden. Es ist uns wichtig, dass auch hinsichtlich des von Ihnen zu zahlenden Preises keine Fragen offen bleiben.