Ehescheidung / Aufhebung von Lebenspartnerschaften / Online-Ehescheidung

Tatsache ist, dass der Ablauf des Scheidungsverfahrens sich auch bei der Online-Scheidung sich nicht wesentlich vom ursprünglichen Ablauf unterscheidet. Allein die Art des Kontaktes zum Anwalt findet statt persönlich über das Internet statt. Ein Scheidungstermin findet in beiden Fällen direkt vor Ort beim Familiengericht statt, auch die Voraussetzungen bleiben gleich.

Wir möchten Ihnen beide Möglichkeiten bieten. So können Sie bequem alle Daten über das Internet übermitteln und sparen sich so den Weg zu uns in die Kanzlei. Manchmal ist aber auch gerade im Bereich des Familienrechts der persönliche Kontakt gewünscht, nicht zuletzt weil eine Trennung auch immer eine persönliche Entwicklung und Entscheidungsfindung darstellt. Egal wie sich sich entscheiden oder gar beide Möglichkeiten kombiniert in Anspruch nehmen möchten, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat immer zur Seite.

Und das ist selbstverständlich: Bei uns fallen immer nur die gesetzlichen Mindestgebühren für die Verfahren an, auch wenn Sie sich persönlich vor Ort beraten lassen. Weitere Einzelheiten dazu im Bereich Kosten.

Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Stimmt der Partner nicht zu, muss ggf. sogar eine dreijährige Trennungszeit abgewartet werden, hier empfehlen wir allerdings immer den persönlichen Kontakt da durchaus Möglichkeiten der Beschleunigung bestehen. Getrennt bedeutet dabei eine Trennung von "Tisch und Bett". Ist ein Partner ausgezogen ist dies unproblematisch der Fall. Sie können aber auch in der ehelichen Wohnung getrennt leben. Hierzu ist es notwendig, dass keine eheliche Gemeinschaft mehr besteht und die Parteien getrennt wirtschaften. Also getrennte Betten, jeder kauft selber ein, kocht und wäscht die eigene Wäsche.

Mit der Scheidung wird "von Amts wegen" der Ausgleich der Rentenanwartschaften, der sogenannte Versorgungsausgleich mit geregelt.

Alle anderen Fragen - etwa Unterhalt, Umgang, Vermögen - müssen die Parteien außergerichtlich oder notfalls durch Stellung eines weiteren Antrages bei Gericht regeln. Hierbei stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls zur Seite.

Die Antragstellung für die Scheidung ist nur durch einen Anwalt möglich. Den häufig zitierten "gemeinsamen Anwalt" gibt es dabei nicht. Anwälten ist es gesetzlich verboten die Interessen beider Parteien zu vertreten. Besteht zwischen den Parteien allerdings kein Streit ist es unproblematisch möglich, dass einer den Scheidungsantrag anwaltlich vertreten stellt und der andere nur seine Zustimmung erklärt. Diese Zustimmung bedarf keiner anwaltlichen Vertretung. Wir möchten aber auch in diesem Fall empfehlen, sich zumindest einmal beraten zu lassen, um sich nicht Möglichkeiten oder Rechte abzuschneiden.

Über unser Online Formular können Sie uns alle relevanten Daten mitteilen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie kostenfrei über mögliche Kosten und Ablauf. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Online Scheidung Formular
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Familienrecht


Zuständiger Rechtsanwalt für Familienrecht:
Kai Buyting